Batteriegesetz(BattG)

Da wir Batterien und Akkus bzw. solche Geräte verkaufen, die Batterien und Akkus enthalten, sind wir nach dem Batteriegesetz verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wieder verwertet. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In unmittelbarer Nähe dieses Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes mit folgender Bedeutung:
Pb: Batterie enthält Blei, Cd: Batterie enthält Cadmium, Hg: Batterie enthält Quecksilber

Gemäß BattG § 10, ist jeder Verkäufer von Kfz. Starterbatterien gesetzlich dazu verpflichtet, ein Pfand von 7,50 € zu erheben, wenn im Gegenzug keine alte Batterie des gleichen Typs abgegeben wird. Zusammen mit Ihrer Batterie erhalten Sie von uns einen Batterie-Pfandgutschein im Wert von 7,50 €. Ihre alte Batterie geben Sie bitte zusammen mit dem Pfandgutschein bei uns ab und bekommen den Betrag erstattet. Da gebrauchte Batterien zu Gefahrengut zählen, dürfen diese nicht verschickt werden. Wenn das Abgeben wegen der Entfernung nicht möglich ist, nehmen die regionalen Recyclinghöfe (Adressen im Branchenbuch oder am Umwelttelefon Ihres Landkreises zu erfragen) Ihre alte Batterie entgegen. Lassen Sie sich dies bitte auf dem Pfandgutschein abstempeln. Sobald Sie uns den abgestempelten Pfandgutschein zusenden, können wir Ihnen den Betrag erstatten.



Hinweise zum Batteriegesetz

Das auf Batterien aufgebrachte Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Altbatterien nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern einer vom Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen sind. Als Endnutzer sind Sie daher gesetzlich dazu verpflichtet Altbatterien an eine entsprechende Rücknahmestelle zurückzugeben. Altbatterien der Art im Sinne des § 2 Absatz 2 bis 6 Batteriegesetz, die wir in unserem Sortiment als Neubatterien führen oder geführt haben, nehmen wir kostenfrei an unserem Versandlager (AMOmoto, Dorfstraße 15, 24239 Achterwehr) zurück.

Die übrigen auf Batterien aufgebrachten Zeichen haben folgende Bedeutung:

  • - Hg = enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
  • - Cd= enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
  • - Pd = enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Batteriepfand - Wie funktioniert die Rückerstattung?

 Entsorgungsbestätigung herunterladen und ausdrucken

Bitte laden Sie das Muster des Entsorgungsnachweises herunter und drucken Dieses aus. Sollten Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie um eine schriftliche Bestätigung der Abgabestelle bitten. 

 Musterformular

 Entsorgung der Altbatterie

Entsorgen Sie die Altbatterie bei einem Wertstoffhof, Schrotthandel, in einer Werkstatt oder bei jedem Vertrieb von Starterbatterien in Ihrer Nähe. Wichtig: Lassen Sie sich die Entsorgung Ihrer Altbatterie unbedingt schriftlich mittels eines Entsorgungsnachweises bestätigen. 

Bitte achten Sie bei Batterien mit Flüssigkeit darauf, Diese Aufrecht zu transportieren um ein Auslaufen zu vermeiden. 

 Entsorgungsbestätigung hochladen

Bitte laden Sie Ihren bestätigten Entsorgungsnachweis über das unten stehende Formular hoch, um den von Ihnen gezahlten Pfandbetrag erstattet zu bekommen. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 30 Tage betragen. Sie erhalten die Rückzahlung über die gleiche Zahlungsart, die bei der Bestellung Ihrer neuen Starterbatterie verwendet wurde. 

 Fragen? 

Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns gerne. 

Unterstützte Dateien: Bilder oder Dokumente
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